Locatur opus id quod ex mea pecunia reficiatur; ego me refecturum dico; probatio futura est tua, qui locas; praedibus et praediis populo cautum est; et, si non putas cautum, scilicet tu, praetor, in mea bona quos voles immittes, me ad meas fortunas defendendas accedere non sines.
von benedict.941 am 11.03.2021
Ein Vertrag wird für Arbeiten geschlossen, die ich aus meinem Geld reparieren lasse; ich verspreche, die Reparaturen durchzuführen; Sie als Auftragnehmer werden für die Überprüfung verantwortlich sein; der Öffentlichkeit wurde Sicherheit durch Bürgen und Vermögen gewährt; und wenn Sie dies nicht als ausreichende Sicherheit betrachten, können Sie als Magistrat eindeutig jeden beauftragen, mein Vermögen zu beschlagnahmen, und mir nicht erlauben, meine Vermögenswerte zu verteidigen.
von ali.e am 25.09.2017
Das Werk wird beauftragt, welches mit meinem Geld repariert werden soll; ich erkläre, dass ich es reparieren werde; die Überprüfung wird Ihre Aufgabe sein, der Sie beauftragt; durch Bürgen und Grundstücke wurde dem Volk Sicherheit gegeben; und wenn Sie nicht glauben, dass Sicherheit geleistet wurde, wird der Prätor zweifellos diejenigen, die er will, gegen mein Vermögen entsenden und mir nicht erlauben, meine Vermögenswerte zu verteidigen.