Hoc si vobis ideo levius videtur quod putatis onus esse grave et incommodum iudicare, intellegere debetis primum interesse utrum id onus vosmet ipsi reieceritis, an, quod probare populo romano fidem vestram et religionem non potueritis, eo vobis iudicandi potestas erepta sit; deinde etiam illud cogitare, quanto periculo venturi simus ad eos iudices quos propter odium nostri populus romanus de nobis voluerit iudicare.
von helena.h am 12.07.2017
Wenn Ihnen diese Situation weniger ernst erscheint, weil Sie glauben, dass die Verantwortung des Urteilens zu schwer und unbequem sei, müssen Sie zwei Dinge verstehen: Erstens, ob Sie diese Verantwortung freiwillig aufgegeben haben oder ob Ihnen das Recht zu urteilen entzogen wurde, weil Sie Ihre Zuverlässigkeit und Integrität dem römischen Volk nicht beweisen konnten; und zweitens müssen Sie bedenken, wie gefährlich es für uns sein wird, Richtern gegenüberzutreten, die das römische Volk speziell deshalb ausgewählt hat, weil sie uns hassen.
von alea.r am 09.04.2016
Wenn Ihnen dies leichter erscheint, weil Sie glauben, die Last des Urteilens sei schwer und beschwerlich, dann sollten Sie zunächst verstehen, ob Sie selbst diese Last abgelehnt haben oder ob Ihnen die Urteilsbefugnis entzogen wurde, weil Sie Ihre Vertrauenswürdigkeit und Gewissenhaftigkeit dem römischen Volk gegenüber nicht beweisen konnten; und dann auch bedenken, mit welcher Gefahr wir vor jene Richter treten werden, die das römische Volk aufgrund seines Hasses gegen uns über uns richten möchte.