C· malleolo, quaestore cn· dolabellae, occiso duas sibi hereditates venisse arbitratus est, unam quaestoriae procurationis, nam a dolabella statim pro quaestore iussus est esse; alteram tutelae, nam cum pupilli malleoli tutor esset, in bona eius impetum fecit.
von johan.971 am 10.10.2018
Als Gaius Malleolus, der Quästor von Gnaeus Dolabella, getötet wurde, betrachtete er, dass zwei Erbschaften an ihn gefallen waren: eine aus der Quästur-Verwaltung, da er von Dolabella sofort als Pro-Quästor eingesetzt wurde; die andere aus der Vormundschaft, da er Vormund des jungen Malleolus war und daher einen Angriff auf dessen Vermögen unternahm.
von joline9989 am 30.04.2015
Nach der Ermordung des Gaius Malleolus, der als Schatzmeister unter Gnaeus Dolabella diente, sah er eine Gelegenheit, zwei Erbschaften zu beanspruchen: zunächst die Stelle des Schatzmeisters, da Dolabella ihn sofort als geschäftsführenden Schatzmeister einsetzte; zweitens das Vermögen des jungen Malleolus, da er zum Vormund des Jungen ernannt worden war und die Chance ergriff, dessen Besitz zu beschlagnahmen.