Si quis erit, qui perpetuam orationem accusationemque desideret, altera actione audiet: nunc id, quod facimus, ea ratione facimus, ut malitiae illorum consilio nostro occurramus, necessario fieri intellegat.
von Noolix am 04.02.2018
von cristina929 am 13.07.2020
Sollte jemand sein, der eine fortlaufende Rede und Anklage wünscht, der wird sie in einem anderen Verfahren vernehmen: Was wir jetzt tun, das tun wir aus dem Grund, um ihrer Böswilligkeit mit unserem Plan zu begegnen, er möge verstehen, dass es notwendigerweise geschieht.
von lias.q am 18.07.2021
Wer eine vollständige Anklagerede hören möchte, kann dies in der zweiten Verhandlung tun. Vorerst soll man verstehen, dass wir das, was wir tun, deshalb tun, weil wir ihre böswillige Handlungsweise mit unserer Strategie entgegentreten müssen.