Non sinam profecto, causa a me perorata quadraginta diebus interpositis, tum nobis denique responderi, cum accusatio nostra in oblivionem diuturnitate adducta sit: non committam, ut tum haec res iudicetur, cum haec frequentia totius italiae roma discesserit; quae convenit uno tempore undique, comitiorum, ludorum, censendique causa.
von leonardo.8984 am 09.10.2021
Ich werde keinesfalls zulassen, dass, nachdem mein Fall vorgetragen wurde und vierzig Tage eingeschoben wurden, uns schließlich eine Antwort gegeben wird, wenn unsere Anklage durch die Länge der Zeit in Vergessenheit geraten ist: Ich werde nicht gestatten, dass diese Angelegenheit zu einem Zeitpunkt verhandelt wird, an dem diese Versammlung ganz Italiens aus Rom abgereist ist; die sich zu einer Zeit von überall her versammelt hat, zum Zweck der Volksversammlung, der Spiele und der Volkszählung.
von giulia.8839 am 03.12.2014
Ich werde auf keinen Fall zulassen, dass sie erst nach vierzig Tagen nach meiner Präsentation antworten, zu einem Zeitpunkt, an dem unsere Anklage aufgrund der Verzögerung in Vergessenheit geraten ist. Ich werde nicht zulassen, dass dieser Fall erst entschieden wird, wenn all diese Menschen aus ganz Italien Rom verlassen haben - Menschen, die zur gleichen Zeit für die Wahlen, die Spiele und die Volkszählung hier versammelt sind.