Video de istis, qui se populares haberi volunt, abesse non neminem, ne de capite videlicet civium romanorum sententiam ferat.
von clara937 am 25.02.2019
Ich bemerke, dass einer derjenigen, die als Volkstribune gelten möchten, offensichtlich abwesend ist, um nicht an einer Abstimmung in einem Kapitalfall zu Lasten römischer Bürger teilnehmen zu müssen.
von domenick.q am 14.02.2023
Ich sehe, dass keiner von jenen, die sich als Volksvertreter betrachtet wissen wollen, abwesend ist, damit er offensichtlich nicht über das Leben der römischen Bürger Urteil spreche.