Cum summis et clarissimis huius civitatis viris, qui audita re frequentes ad me mane convenerant, litteras a me prius aperiri quam ad senatum deferri placeret, ne, si nihil esset inventum, temere a me tantus tumultus iniectus civitati videretur, negavi me esse facturum, ut de periculo publico non ad consilium publicum rem integram deferrem.
von lya.t am 23.12.2014
Als am Morgen die bedeutendsten und angesehensten Männer dieses Staates, die die Angelegenheit gehört hatten, zahlreich zu mir gekommen waren, war es ihr Wunsch, dass ich die Briefe öffne, bevor sie in den Senat gebracht würden, damit nicht, falls nichts gefunden würde, ein so großer Tumult von mir unbedacht über den Staat geworfen erscheine. Ich lehnte ab, dies zu tun, damit ich eine unberührte Sache nicht zum öffentlichen Rat brächte, was die öffentliche Gefahr betrifft.
von malik.9831 am 05.08.2019
Obwohl die bedeutendsten und angesehensten Bürger unseres Staates an jenem Morgen in großer Zahl in meinem Haus versammelt waren, nachdem sie von der Situation gehört hatten, und von mir verlangten, die Briefe zu öffnen, bevor ich sie in den Senat bringe (in der Sorge, dass ich, wenn nichts gefunden würde, unnötigerweise solch eine Panik im Staat verursacht hätte), weigerte ich mich, dies zu tun, da ich eine Angelegenheit der öffentlichen Sicherheit nicht unverändert zunächst unserem öffentlichen Rat vorlegen wollte.