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Übersetzungen  ›  Marcus Tullius Cicero  ›  De Re Publica (II)  ›  135

Provocationem autem etiam a regibus fuisse declarant pontificii libri, significant nostri etiam augurales, itemque ab omni iudicio poenaque provocari licere indicant xii tabulae conpluribus legibus, et quod proditum memoriae est, x viros qui leges scripserint sine provocatione creatos, satis ostendit reliquos sine provocatione magistratus non fuisse, lucique valeri potiti et m· horati barbati, hominum concordiae causa sapienter popularium, consularis lex sanxit ne qui magistratus sine provocatione crearetur, neque vero leges porciae, quae tres sunt trium porciorum ut scitis, quicquam praeter sanctionem attulerunt novi.

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Übersetzungen auf Latein.me

von ronia902 am 07.09.2018
Das Recht auf Berufung existierte bereits während der Zeit der Könige, wie sowohl die pontifikalen als auch die auguralen Aufzeichnungen zeigen. Die Zwölf Tafeln bestätigen in mehreren Gesetzen, dass gegen jedes Urteil oder jede Strafe Berufung eingelegt werden konnte. Die Tatsache, dass die Dezemvirn, die die Gesetze verfassten, ausdrücklich ohne Berufungsrecht ernannt wurden, beweist, dass andere Beamte normalerweise dieses Recht hatten. Später machte das Gesetz der Konsuln Lucius Valerius und Marcus Horatius, die den Interessen des gemeinen Volkes verständnisvoll gegenüberstanden, es illegal, einen Beamten zu ernennen, gegen dessen Entscheidungen keine Berufung möglich war. Die drei Porcischen Gesetze, die jeweils von einem anderen Mitglied der Porcischen Familie vorgeschlagen wurden, wie Sie wissen, fügten nichts Neues hinzu, außer der formellen Bestätigung dieser Prinzipien.

von ali.952 am 06.04.2022
Überdies erklären die Pontifikalakten, unsere Auguralbücher zeigen an, und ebenso weisen die Zwölf Tafeln in mehreren Gesetzen nach, dass selbst von Königen Berufung möglich war und von jedem Urteil und jeder Strafe Berufung erlaubt war. Was überliefert wurde, dass die Dezemviren, welche die Gesetze verfassten, ohne Berufungsrecht geschaffen wurden, zeigt hinreichend, dass die übrigen Magistrate nicht ohne Berufungsrecht waren. Das konsularische Gesetz von Lucius Valerius Potitus und Marcus Horatius Barbatus, Männer, die im Sinne der Eintracht verständnisvoll zum Volk standen, verfügte, dass kein Magistrat ohne Berufungsrecht geschaffen werden sollte, und in der Tat brachten die Porcischen Gesetze, die bekanntlich drei von den drei Porciern sind, nichts Neues außer ihrer Sanktionierung.

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