Qua re, si hac eloquentia atque hoc oratore contenti sumus, qui sciat aut negare oportere, quod arguare, aut, si id non possis, tum ostendere, quod is fecerit, qui insimuletur, aut recte factum aut alterius culpa aut iniuria aut ex lege aut non contra legem aut imprudentia aut necessario, aut non eo nomine usurpandum, quo arguatur, aut non ita agi, ut debuerit ac licuerit; et, si satis esse putatis ea, quae isti scriptores artis docent, discere, quae multo tamen ornatius, quam ab illis dicuntur, et uberius explicavit antonius, sed, si his contenti estis atque eis etiam, quae dici voluistis a me, ex ingenti quodam oratorem immensoque campo in exiguum sane gyrum compellitis.
von clemens835 am 19.04.2016
Wenn wir uns also mit einer solchen Beredsamkeit und einem solchen Redner zufriedengeben, der nur weiß, wie man Anschuldigungen entweder zurückweist oder, wenn dies nicht möglich ist, zeigt, dass die Handlungen des Angeklagten gerechtfertigt waren, oder die Schuld bei jemand anderem liegt, oder unter Zwang erfolgten, oder rechtmäßig, oder zumindest nicht rechtswidrig, oder unbeabsichtigt, oder notwendig waren, oder dass die Anklage nicht zum Vergehen passt, oder dass die Verfahrensvorschriften nicht eingehalten wurden; und wenn Sie meinen, es sei ausreichend, nur das zu lernen, was diese Lehrbuchautoren lehren – obwohl Antonius dies viel eleganter und gründlicher erklärte – und wenn Sie mit diesen Punkten und dem, was ich hinzugefügt habe, zufrieden sind, dann zwingen Sie den Redner im Grunde genommen aus einem weiten, offenen Feld in einen winzigen Kreis.
von can.k am 08.10.2017
Daher, wenn wir uns mit dieser Beredsamkeit und diesem Redner zufriedengeben, der entweder weiß, was man dir vorwirft zu verneinen, oder, wenn du dies nicht kannst, dann zu zeigen, dass das, was der Angeklagte getan hat, entweder rechtmäßig geschehen ist oder durch die Schuld oder Verletzung eines anderen oder gemäß Gesetz oder nicht gegen das Gesetz oder aus Unbesonnenheit oder Notwendigkeit, oder dass es nicht unter dem Namen geltend gemacht werden sollte, mit dem es angeklagt wird, oder dass es nicht so durchgeführt wird, wie es hätte durchgeführt werden sollen und dürfen; und wenn ihr es für ausreichend haltet, das zu lernen, was diese Kunstschreiber lehren, was Antonius jedoch viel geschmackvoller und umfassender erklärte, als es von ihnen gesprochen wird, aber wenn ihr mit diesen Dingen und auch mit dem, was ihr von mir gesprochen haben wollt, zufrieden seid, dann zwingt ihr den Redner aus einem gewaltigen und unermesslichen Feld in wahrlich einen engen Kreis.