Etenim saepe in eis causis, quas omnes proprias esse oratorum confitentur,est aliquid, quod non ex usu forensi, quem solum oratoribus conceditis, sed ex obscuriore aliqua scientia sit promendum atque sumendum.
von isabel839 am 11.12.2017
Tatsächlich gibt es selbst in Fällen, die allgemein als Domäne öffentlicher Redner gelten, oft Material, das nicht nur aus der Gerichtserfahrung (die man Rednern zugesteht) stammen muss, sondern aus einem spezielleren Wissensgebiet.
von elian.958 am 27.02.2015
Denn oft gibt es in jenen Fällen, die alle als den Rednern eigen anerkennen, etwas, das nicht aus forensischer Praxis - die man Rednern allein zugesteht - sondern aus einer gewissen verborgenen Wissenschaft hervorgebracht und entnommen werden muss.