Quam ob rem ista tanta tamque multa profitenda, crasse, non censeo; satis id est magnum, quod potes praestare, ut in iudiciis ea causa, quamcumque tu dicis, melior et probabilior esse videatur, ut in contionibus et in sententiis dicendis ad persuadendum tua plurimum valeat oratio, denique ut prudentibus diserte, stultis etiam vere videare dicere.
von anika.t am 04.02.2021
Aus diesem Grunde, Crassus, meine ich, dass nicht so viele und so große Dinge versprochen werden müssen; es ist ausreichende Größe, die du zu liefern vermagst: dass in Gerichtsverhandlungen die Sache, die du verteidigst, besser und wahrscheinlicher erscheint, dass in öffentlichen Versammlungen und bei der Meinungsäußerung deine Rede die größte Überzeugungskraft besitzt, und schließlich, dass du den Weisen eloquent und den Einfältigen sogar wahrhaftig zu sprechen scheinst scheinst.
von annalena.h am 03.05.2020
Daher, Crassus, denke ich nicht, dass Sie solch große und zahlreiche Versprechungen machen sollten. Es ist bereits beeindruckend genug, dass Sie jeden Fall, den Sie vor Gericht vertreten, stärker und überzeugender erscheinen lassen können, dass Ihre Reden in öffentlichen Versammlungen und Debatten höchst überzeugend sind und dass Sie gegenüber intelligenten Menschen eloquent wirken, während Sie gleichzeitig einfachen Gemütern wahrhaftig erscheinen.