Et, credo, in illa militis causa, si tu aut heredem aut militem defendisses, ad hostilianas te actiones, non ad tuam vim et oratoriam facultatem contulisses: tu vero, vel si testamentum defenderes, sic ageres, ut omne omnium testamentorum ius in eo iudicio positum videretur, vel si causam ageres militis, patrem eius, ut soles, dicendo a mortuis excitasses; statuisses ante oculos; complexus esset filium flensque eum centum viris commendasset; lapides me hercule omnis flere ac lamentari coegisses, ut totum illud vti lingva nvncvpassit non in xii tabulis, quas tu omnibus bibliothecis anteponis, sed in magistri carmine scriptum videretur.
von mustafa.828 am 11.04.2020
Und, ich glaube, in jenem Fall des Soldaten, hättest du entweder den Erben oder den Soldaten verteidigt, würdest du dich den Hostilianischen Klagen zugewandt haben, nicht deiner Kraft und rednerischen Fähigkeit: Du aber, selbst wenn du ein Testament verteidigt hättest, würdest so handeln, dass das gesamte Recht aller Testamente in diesem Urteil verankert erschienen wäre, oder wenn du die Sache des Soldaten vorgetragen hättest, hättest du seinen Vater, wie du es gewohnst bist, redend aus den Toten erweckt; du hättest ihn vor Augen gestellt; er hätte seinen Sohn umarmt und weinend ihn den Geschworenen empfohlen; du hättest, bei Hercules, alle Steine zum Weinen und Klagen gezwungen, sodass das ganze „wie die Zunge bekundet" nicht in den XII Tafeln, die du allen Bibliotheken voranstellst, sondern im Gesang des Meisters geschrieben zu sein schiene.
von tessa.9822 am 23.10.2016
Und ich glaube, in jenem Fall des Soldaten hättest du, wenn du entweder den Erben oder den Soldaten selbst verteidigt hättest, dich nicht auf die formellen Hostilianischen Verfahren verlassen, sondern auf deine eigenen kraftvollen rednerischen Fähigkeiten. Selbst bei der Verteidigung eines einfachen Testaments hättest du so gehandelt, als ob das gesamte Erbrecht von diesem einen Fall abhinge. Und wenn du die Sache des Soldaten vorgetragen hättest, hättest du das getan, was du am besten kannst - seinen Vater durch deine Worte vom Tod erweckt, ihn direkt vor deren Augen platziert, ihn hätte seinen Sohn umarmen und unter Tränen dem Gericht empfehlen lassen. Du hättest, ich schwöre es, selbst die Steine zum Weinen und Klagen gebracht, sodass die Rechtsformel, wie sie von der Zunge verkündet wurde, nicht wie aus den Zwölf Tafeln (die du über alle Bücher stellst), sondern wie aus einem Gedicht stammend erschienen wäre.