Si gladium quis apud te sana mente deposuerit, repetat insaniens, reddere peccatum sit, officium non reddere.
von luana855 am 07.10.2020
Wenn jemand in geistig gesundem Zustand ein Schwert bei dir hinterlässt, aber später in geistig gestörtem Zustand dessen Rückgabe fordert, wäre es falsch, es zurückzugeben, während es das Richtige wäre, es nicht zurückzugeben.
von marija821 am 03.08.2024
Wenn jemand bei klarem Verstand ein Schwert bei dir hinterlegt hat und es später, nun wahnsinnig, zurückfordert, wäre es Verfehlung, es zurückzugeben, und Pflicht, es nicht zurückzugeben.