Q· quidem scaevola, pontifex maximus, summam vim esse dicebat in omnibus iis arbitriis, in quibus adderetur ex fide bona, fideique bonae nomen existimabat manare latissime, idque versari in tutelis, societatibus, fiduciis, mandatis, rebus emptis, venditis, conductis, locatis, quibus vitae societas contineretur; in iis magni esse iudicis statuere, praesertim cum in plerisque essent iudicia contraria, quid quemque cuique praestare oporteret.
von mika968 am 27.10.2021
Quintus Scaevola, der Pontifex Maximus, sagte in der Tat, dass die größte Kraft in allen jenen Schiedsverfahren liege, denen Treu und Glauben hinzugefügt würde, und er glaubte, dass der Begriff der guten Treue sich am weitesten erstrecke und sich in Vormundschaften, Partnerschaften, Treuhandgeschäften, Aufträgen, gekauften, verkauften, gemieteten und verpachteten Dingen bewege, durch welche die Gemeinschaft des Lebens zusammengehalten werde; in diesen Angelegenheiten sei es Aufgabe eines großen Richters zu bestimmen, besonders wenn in den meisten Fällen widersprüchliche Urteile vorlägen, was der eine dem anderen schuldig sei.
von sarah.943 am 08.01.2023
Quintus Scaevola, der Oberpriester, pflegte zu sagen, dass Treu und Glauben von äußerster Bedeutung seien in allen Rechtsverfahren, bei denen der Ausdruck „nach Treu und Glauben" enthalten war, und er glaubte, dass das Konzept der Treu und Glauben sehr weitreichende Anwendungen habe. Er vertrat die Ansicht, dass dies gelte für Vormundschaften, Gesellschaften, Treuhandgeschäfte, Aufträge, Käufe, Verkäufe, Miete und Verpachtung - all jene Geschäfte, die die Gesellschaft zusammenhalten. Er sagte, dass es in diesen Angelegenheiten eines sachkundigen Richters bedürfe, um zu bestimmen, welche Verpflichtungen Menschen einander gegenüber haben, besonders da in den meisten Fällen widersprüchliche Urteile möglich sind.