Sed huiusmodi reticentiae iure civili comprehendi non possunt; quae autem possunt diligenter tenentur.
von lucy.b am 13.02.2021
Aber solche Arten von Verheimlichungen können nicht vom Zivilrecht erfasst werden; diejenigen jedoch, die erfasst werden können, werden sorgfältig geregelt.
von noel878 am 21.08.2022
Aber Verhehlungen dieser Art können nach Zivilrecht nicht erfasst werden; diejenigen jedoch, die erfasst werden können, werden sorgfältig festgehalten.