M· cato sententiam dixit, huius nostri catonis pater, ut enim ceteri ex patribus, sic hic, qui illud lumen progenuit, ex filio est nominandus, is igitur iudex ita pronuntiavit, cum in vendundo rem eam scisset et non pronuntiasset, emptori damnum praestari oportere.
von lilia.843 am 19.03.2016
Marcus Cato, der Vater unseres zeitgenössischen Cato, fällte ein Urteil. Wie Menschen gewöhnlich nach den Namen ihrer Väter bekannt sind, ist in diesem Fall der Vater durch seinen Sohn bekannt, da er jenen herausragenden Mann gezeugt hat. Als Richter entschied er, dass ein Verkäufer, der etwas über den Verkaufsgegenstand weiß, aber es nicht offenlegt, dem Käufer jeden entstandenen Schaden ersetzen muss.
von fynia.r am 03.06.2020
Marcus Cato sprach ein Urteil, der Vater unseres Cato, denn wie andere nach ihren Vätern benannt werden, so soll dieser, der jenes Licht gezeugt hat, nach seinem Sohn benannt werden. Er also als Richter verkündete derart, dass, wenn er beim Verkauf von der Sache gewusst und sie nicht offenbart hatte, dem Käufer Schadensersatz geleistet werden sollte.