Conveniet autem cum in dando munificum esse, tum in exigendo non acerbum in omnique re contrahenda, vendundo emendo, conducendo locando, vicinitatibus et confiniis aequum, facilem, multa multis de suo iure cedentem, a litibus vero, quantum liceat et nescio an paulo plus etiam, quam liceat, abhorrentem.
von dua.h am 28.08.2017
Es wird sich geziemen, sowohl großzügig im Geben zu sein als auch nicht hart im Fordern, und in allen Vertragsangelegenheiten, beim Verkaufen und Kaufen, beim Mieten und Vermieten, in Nachbarschafts- und Grenzbeziehungen gerecht, entgegenkommend zu sein, vieles von seinem eigenen Recht vielen Menschen abzutreten und tatsächlich von Rechtsstreitigkeiten so weit wie erlaubt und vielleicht sogar ein wenig mehr als erlaubt, zurückzuschrecken.
von leonard.902 am 18.04.2022
Es ziemt sich, großzügig beim Geben zu sein und nicht hart beim Eintreiben von Schulden. Bei allen Geschäftsbeziehungen - sei es beim Kaufen und Verkaufen, beim Mieten als Vermieter oder Mieter - und in Beziehungen zu Nachbarn sollte man fair und umgänglich sein. Es ist gut, bereit zu sein, einige seiner Rechte um der anderen willen aufzugeben und gerichtliche Auseinandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden - vielleicht sogar mehr, als vernünftig erscheinen mag.