Ex quo, quia suum cuiusque fit eorum, quae natura fuerant communia, quod cuique optigit, id quisque teneat; e quo si quis quaevis sibi appetet, violabit ius humanae societatis.
von filip.914 am 18.02.2017
Daher, da Dinge, die einst von Natur aus gemeinsam waren, zu individuellem Eigentum geworden sind, sollte jeder behalten, was er erhalten hat; und wenn jemand versucht, mehr für sich selbst zu nehmen, wird er die Regeln der menschlichen Gesellschaft verletzen.
von maja.922 am 23.11.2023
Daher, weil das, was ursprünglich gemeinsam war durch die Natur, zu einem Eigentum jedes Einzelnen wird, soll das, was jedem zugefallen ist, von jedem behalten werden; sollte jemand darüber hinaus etwas für sich selbst begehren, wird er das Recht der menschlichen Gesellschaft verletzen.