Eos autem, quorum vita perspecta in rebus honestis atque magnis est, bene de re publica sentientes ac bene meritos aut merentes sic ut aliquo honore aut imperio affectos observare et colere debemus, tribuere etiam multum senectuti, cedere iis, qui magistratum habebunt, habere dilectum civis et peregrini in ipsoque peregrino privatimne an publice venerit.
von ben.s am 31.05.2017
Wir sollten diejenigen respektieren und ehren, die sich durch ehrenwerte und bedeutende Taten bewährt haben, die in öffentlichen Angelegenheiten gutes Urteilsvermögen zeigen und die dem Staat gut gedient haben oder dienen, insbesondere wenn ihnen ein öffentliches Amt oder eine Autorität verliehen wurde. Wir sollten auch großen Respekt gegenüber den Älteren zeigen, denjenigen, die ein öffentliches Amt innehaben, Reverenz erweisen und angemessene Unterscheidungen zwischen Bürgern und Ausländern treffen, wobei zu berücksichtigen ist, ob diese Ausländer in privater oder offizieller Eigenschaft anwesend sind.
von aleyna.836 am 11.04.2014
Diejenigen, deren Leben in ehrenhaften und großen Angelegenheiten beobachtet wurde, die zum Wohle der Republik denken und verdient haben oder verdienen, und die mit einer gewissen Ehre oder einem Amt ausgezeichnet sind, sollten wir achten und ehren, ihnen im Alter viel zugestehen, denjenigen, die ein Amt innehaben werden, Respekt erweisen und Unterscheidungen zwischen Bürgern und Fremden treffen, und zwar auch bei Fremden, ob sie privat oder öffentlich gekommen sind.