Et quoniam magna vis orationis est eaque duplex, altera contentionis, altera sermonis, contentio disceptationibus tribuatur iudiciorum, contionum, senatus, sermo in circulis, disputationibus, congressionibus familiarium versetur, sequatur etiam convivia.
von yusef833 am 09.11.2016
Die Rede hat große Kraft und kommt in zwei Formen: formal und informell. Formelle Rede gehört zu Rechtsdebatten, öffentlichen Versammlungen und Parlamentssitzungen, während lässige Unterhaltungen für gesellige Zusammenkünfte, Diskussionen und Treffen mit Freunden, einschließlich Abendessen, geeignet sind.
von joel903 am 29.07.2015
Und da die Kraft der Rede groß ist und diese zweifach, einmal die der Auseinandersetzung, zum anderen die der Unterhaltung, sei die Auseinandersetzung den Debatten der Gerichte, der Volksversammlungen, des Senats zugewiesen, die Unterhaltung aber pflege man in Gesprächskreisen, in Diskussionen, in Zusammenkünften von Freunden, sie folge auch den Gastmählern.