Sed cum amore pugnandi in exercitu remansisset, cato ad popilium scripsit, ut, si eum patitur in exercitu remanere, secundo eum obliget militiae sacramento, quia priore amisso iure cum hostibus pugnare non poterat.
von benno.o am 26.09.2014
Als sein Sohn aufgrund seiner Kampfleidenschaft in der Armee blieb, schrieb Cato an Popilius und bat ihn, seinen Sohn einen zweiten militärischen Eid schwören zu lassen, falls er ihm erlaube zu bleiben, da er nach dem Verlust der Gültigkeit seines ersten Eides nicht mehr rechtmäßig gegen den Feind kämpfen konnte.
von mika.q am 26.04.2022
Als Cato aus Kampfeslust im Heer verblieben war, schrieb er an Popilius, dass dieser, wenn er ihm erlaube im Heer zu bleiben, ihn mit einem zweiten militärischen Eid verpflichten solle, da er aufgrund des verlorenen ersten Eides nicht rechtmäßig gegen die Feinde kämpfen könne.