Referri enim decet ad ea, quae posui principio fundamenta iustitiae, primum ut ne cui noceatur, deinde ut communi utilitati serviatur.
von michelle.q am 07.02.2016
Es ist angemessen, auf jene Dinge Bezug zu nehmen, die ich zu Beginn als Grundlagen der Gerechtigkeit festgelegt habe: zunächst dass niemandem Schaden zugefügt werden sollte, sodann dass dem gemeinsamen Nutzen gedient werden sollte.
von finya.u am 17.04.2014
Wir sollten auf jene grundlegenden Prinzipien der Gerechtigkeit zurückgreifen, die ich zu Beginn festgelegt habe: erstens, dass niemandem Schaden zugefügt werden soll, und zweitens, dass wir dem Gemeinwohl dienen sollen.