Cum magistratus iudicassit inrogassitve, per populum multae poenae certatio esto.
von benjamin.x am 27.07.2015
Wenn ein Magistrat geurteilt oder eine Strafe verhängt hat, soll durch das Volk die Anfechtung der Geldbuße und Strafe erfolgen.
von Asya am 03.05.2019
Wenn ein Magistrat ein Urteil gefällt oder eine Strafe verhängt hat, steht dem Volk das Recht zu, Geldbuße und Bestrafung anzufechten.