Apud eosdem qui magistratu abierint edant et exponant, quid in magistratu gesserint, deque iis censores praeiudicent.
von mila956 am 23.04.2017
Bei denselben Personen sollen diejenigen, die ihr Amt niedergelegt haben, darlegen und ausführen, was sie während ihrer Amtszeit getan haben, und hierüber sollen die Zensoren ein vorläufiges Urteil fällen.
von linus.n am 03.06.2019
Amtsträger, die ihr öffentliches Amt verlassen, sollten berichten und erklären, was sie während ihrer Amtszeit getan haben, und die Zensoren sollten ihr Verhalten überprüfen.