Wörterbuch für Latein-Deutsch und Deutsch-Latein

Übersetzungen  ›  Marcus Tullius Cicero  ›  De Legibus (III)  ›  271

Hoc in graecia fit publice constitutis accusatoribus, qui quidem graves esse non possunt, nisi sunt voluntarii.

‹ Vorherige Textstelle  oder  Nächste Textstelle ›

Übersetzungen auf Latein.me

von neo9924 am 10.07.2017
Dies wird in Griechenland mit offiziell ernannten Staatsanwälten durchgeführt, die nur dann wirksam sein können, wenn sie die Rolle freiwillig übernehmen.

von lenard.u am 27.11.2024
Dies geschieht in Griechenland bei öffentlich bestellten Anklägern, die freilich nur dann gewichtig sein können, wenn sie freiwillig sind.

Analyse der Wortformen

Hoc
hic: hier, dieser, diese, dieses
in
in: auf, gegen, nach, in, in ... hinein, bei, an, innerhalb
graecia
graecia: Griechenland, Griechin
fit
feri: gemacht werden, werden, entstehen, geschehen
publice
publicus: staatlich, öffentlich, allgemein
publice: öffentlich
constitutis
constituere: beschließen, festlegen
constitutus: veranlasst, angeordnet, ausgestattet mit einer Eigenschaft
constitutum: Verabredung, Verfügung
accusatoribus
accusator: Ankläger, Angeber, Denunziant, prosecutor at trial
qui
qui: welcher, der, wer, dieser (relativischer Satzanschluss)
quire: können
quidem
quidem: freilich, wenigstens, zwar, gewiss, jedenfalls, jedoch, sicherlich
graves
gravare: runterdrücken, runterziehen
gravis: schwer, bedeutend, wichtig, gewichtig, würdevoll, ernst
esse
edere: essen, konsumieren, hervorbringen, herausgeben, vollbringen
esse: sein, sich befinden, existieren, da sein, vorhanden sein
non
non: nicht, nein, keineswegs
possunt
posse: können, imstande sein, Einfluss haben, vermögen
nisi
niti: abstützen, lehnen auf, drücken
nisi: wenn nicht
sunt
esse: sein, sich befinden, existieren, da sein, vorhanden sein
voluntarii
voluntarius: freiwillig, eigenmächtig

Ähnliche Textstellen

Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum