Sepulcris autem novis finivit modum; nam super terrae tumulum noluit quidquam statui nisi columellam tribus cubitis ne altiorem aut mensam aut labellum, et huic procurationi certum magistratum praefecerat.
von nelly.961 am 25.06.2019
Er setzte Beschränkungen für neue Gräber fest: Er erlaubte nur, auf Grabhügeln eine kleine Säule von nicht mehr als eineinhalb Metern Höhe, einen einfachen Tisch oder ein kleines Becken zu errichten. Zudem ernannte er einen speziellen Beamten zur Durchsetzung dieser Vorschriften.
von catarina.912 am 05.11.2016
Er setzte eine Grenze für neue Grabstätten; über dem Erdwall wollte er nichts errichtet sehen außer einer kleinen Säule von nicht mehr als drei Ellen Höhe oder einem Tisch oder einem kleinen Becken, und für diese Aufsicht hatte er einen bestimmten Magistraten ernannt.