Statuit enim collegium locum publicum non potuisse privata religione obligari.
von benno.a am 20.04.2018
Das Kollegium hat festgestellt, dass ein öffentlicher Ort nicht durch eine private religiöse Weihe gebunden werden kann.
von yannik872 am 17.11.2019
Das Gremium entschied, dass ein öffentlicher Raum nicht durch private religiöse Widmung eingeschränkt werden kann.