Sed ea non tam ad religionem spectant quam ad ius sepulcrorum.
von michelle.q am 23.01.2018
Diese Angelegenheiten beziehen sich weniger auf Religion als auf Bestattungsrecht.
von mari.878 am 19.12.2018
Aber diese Dinge beziehen sich nicht so sehr auf die Religion als vielmehr auf das Recht der Grabstätten.