Quin etiam cavent ut, cui plus legatum sit quam sine religione capere liceat, is per aes et libram heredes testamenti solvat, propterea quod eo loco res est ita soluta hereditate, quasi ea pecunia legata non esset.
von elyas.875 am 12.06.2015
Überdies achten sie darauf, dass derjenige, dem mehr vermacht wurde, als ohne Verletzung des religiösen Gesetzes erlaubt ist, den Erben des Testaments durch Kupfer und Waage bezahlt, und zwar aus dem Grund, dass in dieser Situation die Erbschaft so beglichen wird, als wäre das Geld gar nicht vermacht worden.
von benjamin.964 am 11.03.2021
Sie stellen sicher, dass jeder, dem mehr in einem Testament vermacht wurde, als rechtlich zu empfangen erlaubt ist, den Erben durch eine formelle Zeremonie bezahlen muss, da auf diese Weise die Erbschaft so abgewickelt wird, als wäre dieses Geld niemals Teil des Testaments gewesen.