Atque etiam hoc docent scaevolae, quom est partitio, ut si in testamento deducta scripta non sit, ipsique minus ceperint quam omnibus heredibus relinquatur, sacris ne alligentur.
von tom913 am 17.06.2014
Und darüber hinaus lehren die Scaevolae, dass bei einer Erbteilung, wenn im Vermächtnis der Abzug nicht schriftlich festgehalten wurde und sie selbst weniger erhalten haben als allen Erben hinterlassen wird, sie nicht an die heiligen Riten gebunden sein sollen.
von ilyas.t am 13.06.2018
Die Scaevolas lehren auch, dass bei der Erbteilung, wenn im Testament kein Abzug festgelegt ist und sie weniger erhalten als allen anderen Erben zusammen hinterlassen wird, sie nicht verpflichtet sein sollen, religiöse Pflichten zu erfüllen.