Sed tamen hoc magis eas res et memini et specto, quod et ad pontificium ius et ad civile pertinent.
von livia.938 am 20.09.2018
Aber nichtsdestoweniger erinnere und beobachte ich umso mehr diese Angelegenheiten, die sowohl zum päpstlichen Recht als auch zum bürgerlichen Recht gehören.
von paulina.z am 22.07.2020
Dennoch erinnere und betrachte ich diese Angelegenheiten umso mehr, als sie sowohl das religiöse als auch das zivile Recht betreffen.