Quorum scelere religiones tum prostratae adflictaeque sunt, partim ex illis distracti ac dissipati iacent; qui vero ex iis et horum scelerum principes fuerant et praeter ceteros in omni religione inpii, non solum nullo in vita cruciatu atque dedecore, verum etiam sepultura et iustis exsequiarum carent.
von dean.8841 am 14.09.2018
Durch deren Verbrechen die religiösen Institutionen damals niedergeworfen und geschändet wurden, teils unter ihnen zerstreut und verteilt liegen; diejenigen nämlich, die unter ihnen die Anführer dieser Verbrechen waren und über andere hinaus gottlos in allen religiösen Angelegenheiten, entbehren nicht nur jeglicher Folter und Schande im Leben, sondern sogar der Bestattung und der gebührenden Totenehrung.
von lino.k am 06.06.2017
Die religiösen Einrichtungen, die durch ihre Verbrechen zerstört und beschädigt wurden, liegen nunmehr teilweise verstreut und in Trümmern; und diejenigen unter ihnen, die Anführer dieser Verbrechen waren und in religiösen Angelegenheiten rücksichtsloser als alle anderen waren, entbehren nunmehr nicht nur der Strafe und Schande, die sie im Leben verdient hätten, sondern sogar einer angemessenen Bestattung und Trauerfeier.