Quamquam est populo necessarium, nec uero eos, qui ei muneri praefuerunt, uniuersi iuris fuisse expertis existimo, sed hoc ciuile quod uocant eatenus exercuerunt, quoad populo praestare uoluerunt; id autem in cognitione tenue est, in usu necessarium.
von ayla.o am 30.06.2023
Obwohl es für das Volk notwendig ist, glaube ich nicht, dass diejenigen, die mit dieser Aufgabe betraut waren, des allgemeinen Rechts unkundig waren; vielmehr übten sie dieses bürgerliche Recht, das sie so nennen, insoweit aus, als sie dem Volk dienen wollten. Zudem ist es in theoretischer Hinsicht gering, in der Praxis jedoch notwendig.
von selina8838 am 06.08.2019
Obwohl dies für das Gemeinwohl wesentlich ist, glaube ich nicht, dass diejenigen, die dieses Amt innehatten, völlig rechtsunkundig waren, sondern sie übten das, was wir Zivilrecht nennen, nur insoweit aus, als es dem Volk dienen sollte. Auch wenn dies theoretisch begrenzt sein mag, ist es in der praktischen Anwendung unerlässlich.