Ex hac autem non rerum sed uerborum discordia controuersia est nata de finibus, in qua, quoniam usus capionem duodecim tabulae intra quinque pedes esse noluerunt, depasci ueterem possessionem academiae ab hoc acuto homine non sinemus, nec mamilia lege singuli, sed e xii tres arbitri fines regemus.
von joris.867 am 26.12.2014
Aus dieser Zwietracht nicht der Dinge, sondern der Worte ist eine Kontroverse über Grenzen entstanden, in der, da die Zwölf Tafeln die Ersitzung innerhalb von fünf Fuß nicht wollten, wir nicht zulassen werden, dass der alte Besitz der Akademie von diesem scharfsinnigen Mann beweidet wird, noch werden wir als Einzelpersonen nach dem Mamylischen Gesetz, sondern wir als drei Schiedsrichter von den Zwölf Tafeln werden über die Grenzen richten.
von lene9961 am 01.11.2021
Diese Meinungsverschiedenheit über Worte statt Substanz hat zu einem Streit über Grundstücksgrenzen geführt. Da das Gesetz der Zwölf Tafeln die Erwerbung von Eigentumsrechten innerhalb von fünf Fuß durch langfristige Besitznahme untersagte, werden wir nicht zulassen, dass dieser schlaue Bursche das langjährig gehaltene Territorium der Akademie in Anspruch nimmt. Und wir werden dies nicht als einzelne Richter nach dem Mamylischen Gesetz klären, sondern als ein Schiedsgericht von drei Richtern gemäß den Zwölf Tafeln.