Sequitur, ut conclusa mihi iam haec sit omnis oratio, id quod ante oculos ex iis est quae dicta sunt, et ius et omne honestum sua sponte esse expetendum.
von anna.a am 20.07.2020
Es folgt, dass für mich nunmehr diese ganze Rede abgeschlossen ist, das, was vor Augen aus den Dingen, die gesagt wurden, ist: sowohl das Recht als auch alle Ehrenhaftigkeit seien von sich aus zu erstreben.
von sebastian.m am 11.09.2013
Es ergibt sich daher, dass ich diese gesamte Erörterung nun mit dem abschließen sollte, was aus allem Gesagten offensichtlich ist: Sowohl die Gerechtigkeit als auch alles Ehrenwerte sollten um ihrer selbst willen angestrebt werden.