Quidam iudicatus est parentem occidisse et statim, quod effugiendi potestas non fuit, ligneae soleae in pedes inditae sunt; os autem obvolutum est folliculo et praeligatum; deinde est in carcerem deductus, ut ibi esset tantisper, dum culleus, in quem coniectus in profluentem deferretur, compararetur.
von muhammet935 am 22.11.2013
Ein gewisser Mann wurde des Elternmordes schuldig gesprochen und sogleich, da keine Möglichkeit zur Flucht bestand, wurden ihm hölzerne Sandalen an die Füße gebunden; zudem wurde sein Gesicht mit einem Ledersack verhüllt und festgebunden; dann wurde er ins Gefängnis geführt, auf dass er dort eine Weile bleibe, bis der Sack, in den er geworfen, ihn in fließendes Wasser tragen sollte, vorbereitet würde.
von lias.912 am 19.10.2023
Ein Mann wurde des Mordes an seinem Elternteil für schuldig befunden. Da er keine Möglichkeit zur Flucht hatte, legten sie ihm sofort Holzschuhe an die Füße und bedeckten sein Gesicht mit einer festgebundenen Ledermaske. Anschließend wurde er ins Gefängnis gebracht, um dort zu warten, bis der Ledersack vorbereitet war, in den er in den Fluss geworfen werden sollte.