Erras, inquam, si illa ad carnificem aut carcerem differs: statim puniuntur cum facta sunt, immo dum fiunt.
von artur.k am 15.03.2020
Du irrst, sage ich, wenn du diese Dinge auf den Henker oder das Gefängnis verschiebst: Sie werden sofort bestraft, wenn sie geschehen sind, ja sogar während sie geschehen.
von bastian821 am 30.09.2022
Du irrst dich, sage ich dir, wenn du meinst, die Strafe warte auf den Henker oder das Gefängnis: Die Strafe tritt sofort ein, wenn Verbrechen begangen werden – nein, bereits während sie begangen werden.