Deinde si in lege erit ex ambiguo controversia, dare operam oportebit, ut de eo, quod adversarius intellegat, alia in re lege cautum esse doceatur.
von lijas.p am 29.12.2021
Sollte in einem Gesetz eine Mehrdeutigkeit zu einem Streit führen, sollte man sich bemühen nachzuweisen, dass das Gesetz die von der Gegenpartei angesprochene Angelegenheit in einem anderen Kontext tatsächlich regelt.
von leoni.973 am 23.08.2023
Sollte in einem Gesetz eine Kontroverse aufgrund von Mehrdeutigkeit entstehen, wird es notwendig sein, sich zu bemühen, nachzuweisen, dass für das, was der Gegner versteht, in einer anderen Angelegenheit bereits eine gesetzliche Vorsorge getroffen wurde.