Deinde erit demonstrandum, si quid ex re ipsa dabitur facultatis, id, quod adversarius intellegat, multo minus commode fieri posse, quam id, quod nos accipimus, quod illius rei neque administratio neque exitus ullus exstet; nos quod dicamus, facile et commode transigi posse; ut in hac lege, nihil enim prohibet fictam exempli loco ponere, quo facilius res intellegatur,: meretrix coronam auream ne habeto; si habuerit, publica esto, contra eum, qui meretricem publicari dicat ex lege oportere, possit dici neque administrationem esse ullam publicae meretricis neque exitum legis in meretrice publicanda, at in auro publicando et administrationem et exitum facilem esse et incommodi nihil inesse.
von noel.916 am 10.02.2024
Als Nächstes müssen wir zeigen, sofern die Umstände es erlauben, dass der von unserem Gegner vorgeschlagene Ansatz wesentlich schwieriger umzusetzen wäre als unsere Interpretation, da sein Vorschlag keine praktische Möglichkeit der Verwaltung oder Durchführung besitzt; während das, was wir vorschlagen, leicht und zweckmäßig umgesetzt werden kann. Nehmen wir dieses Gesetz als Beispiel (wir können ein fiktives verwenden, um den Punkt deutlicher zu machen): Eine Prostituierte darf keine goldene Krone besitzen; falls doch, wird sie Staatseigentum. Gegen jemanden, der behauptet, die Prostituierte selbst müsse laut diesem Gesetz Staatseigentum werden, können wir argumentieren, dass es keine praktische Möglichkeit gibt, den öffentlichen Besitz einer Person zu verwalten, während die Beschlagnahmung von Gold unkompliziert ist und keine praktischen Schwierigkeiten bereitet.
von carla834 am 11.11.2017
Sodann wird zu demonstrieren sein, wenn sich eine Möglichkeit aus der Sache selbst ergeben sollte, dass das, was der Gegner versteht, viel weniger zweckmäßig ausgeführt werden kann als das, was wir annehmen, weil für diese Angelegenheit weder eine Verwaltung noch ein Ausgang existiert; was wir sagen, kann leicht und zweckmäßig durchgeführt werden; wie in diesem Gesetz nichts dagegen spricht, ein fiktives Beispiel anzuführen, damit die Sache leichter verstanden werden kann: Eine Dirne soll keine goldene Krone haben; wenn sie eine besitzt, soll sie öffentliches Eigentum sein. Gegen denjenigen, der sagen würde, die Dirne müsse gemäß dem Gesetz öffentliches Eigentum werden, kann gesagt werden, dass es weder eine Verwaltung einer öffentlichen Dirne noch einen Ausgang bei der Öffentlichmachung einer Dirne gebe, aber bei der Öffentlichmachung von Gold sowohl die Verwaltung als auch der Ausgang leicht seien und nichts Unangenehmes enthalten.