Hoc in genere primum sicut in ceteris, si quid aut ex coniecturali aut ex alia constitutione sumi possit, videri oportebit.
von kyra941 am 14.12.2018
In diesem Fall, wie in anderen, sollten wir zunächst prüfen, ob wir etwas aus der Vermutungsgrundlage oder aus einer anderen Argumentationsform ableiten können.
von marlen.e am 05.12.2022
In dieser Gattung wird zunächst, wie auch in anderen Fällen, zu prüfen sein, ob etwas entweder aus dem Mutmaßlichen oder aus einer anderen Verfassung hergeleitet werden kann.