Locos autem communes et ex causa ipsa, si quid inerit indignationis aut conquestionis, et ex iuris utilitate et natura multos et graves sumere licebit et oportebit, si causae dignitas videbitur postulare.
von jannik924 am 22.06.2013
Darüber hinaus sollten und müssen Sie, wenn die Bedeutung des Falls es erfordert, zahlreiche gewichtige allgemeine Argumente heranziehen, sowohl aus dem Fall selbst (falls Elemente vorliegen, die Empörung oder Beschwerde rechtfertigen) als auch aus dem praktischen Nutzen und der Natur des Rechts.
von franz.872 am 31.05.2013
Darüber hinaus wird es erlaubt und notwendig sein, sowohl aus dem Fall selbst - falls sich darin Empörung oder Beschwerde finden sollte - als auch aus der Nützlichkeit und Natur des Rechts viele und gewichtige Argumente zu entnehmen, wenn die Würde des Falls dies zu erfordern scheint.