In hanc argumentationis ex isdem locis sumendae sunt atque in causam negotialem, qua de ante dictum est.
von ciara.972 am 21.08.2018
Für diese Art der Argumentation sollten wir aus denselben Quellen schöpfen, wie wir es bereits bei dem praktischen Fall getan haben, den wir zuvor besprochen haben.
von nicolas.a am 24.06.2019
In dieser Angelegenheit der Argumentation müssen Argumente aus denselben Quellen entnommen werden wie in der Verhandlungssache, über die zuvor gesprochen wurde.