Adtendendum est autem et in hac et in omnibus, num quos locos communes praeter eos, quos nos exponimus, ipsa res ostendat.
von nael.g am 01.04.2024
Es muss sowohl in diesem als auch in allen Angelegenheiten beachtet werden, ob möglicherweise zusätzlich zu den von uns dargelegten Punkten die Sache selbst weitere gemeinsame Themen aufzeigen könnte.
von janis.852 am 18.07.2024
Man muss in diesem Fall und in allen Fällen darauf achten, ob der Gegenstand selbst möglicherweise allgemeine Themen offenbart, die über die bereits besprochenen hinausgehen.