Ratio: non enim oportet in recuperatorio iudicio eius maleficii, de quo inter sicarios quaeritur, praeiudicium fieri.
von mads.958 am 09.12.2014
Der Grund: Denn in einem Zivilrechtlichen Regressverfahren sollte man keine Vorverurteilung in einer Sache vornehmen, die in einem Mordprozess verhandelt werden sollte.
von rebekka8982 am 14.10.2020
Begründung: Es ist in einem Wiederherstellungsverfahren nicht angemessen, ein Vorurteil über jenes Verbrechen zu fällen, über das zwischen Meuchelmördern ermittelt wird.