Item infirmabitur, si turpis aut inutilis esse ostenditur eius descriptionis adprobatio et, quae incommoda consecutura sint eo concesso, ostendetur, id autem ex honestatis et ex utilitatis partibus sumetur, de quibus in deliberationis praeceptis exponemus, et si cum definitione nostra adversariorum definitionem conferemus et nostram veram, honestam, utilem esse demonstrabimus, illorum contra.
von marlon866 am 21.01.2018
Ebenso wird es geschwächt werden, wenn die Billigung seiner Beschreibung als schändlich oder nutzlos erwiesen wird und gezeigt wird, welche Nachteile mit dessen Zugeständnis eintreten werden; darüber hinaus wird dies aus den Bereichen der Ehrenhaftigkeit und der Nützlichkeit entnommen werden, über die wir in den Lehrsätzen der Beratung näher erläutern werden; und wenn wir die Definition unserer Gegner mit unserer eigenen vergleichen und unsere als wahr, ehrenhaft und nützlich, ihre hingegen als das Gegenteil erweisen werden.