Postea ad id, quod definieris, factum eius, qui accusabitur, adiungere oportebit et ex eo, quod ostenderis esse, verbi causa maiestatem minuere, docere adversarium maiestatem minuisse et hunc totum locum communi loco confirmare, per quem ipsius facti atrocitas aut indignitas aut omnino culpa cum indignatione augeatur.
von Miran am 29.03.2015
Hernach wird es notwendig sein, zu dem, was du definiert hast, die Handlung desjenigen hinzuzufügen, der angeklagt wird, und aus dem, was du als Beispiel aufgezeigt hast - etwa die Verminderung der Majestät - zu belegen, dass der Gegner die Majestät vermindert hat, und diesen ganzen Abschnitt mit einem Gemeinplatz zu bekräftigen, durch welchen die Grausamkeit oder Unwürdigkeit oder überhaupt die Schuld der Handlung selbst mit Entrüstung gesteigert werden kann.
von elif.v am 06.12.2023
Als Nächstes müssen Sie die Handlungen des Angeklagten mit Ihrer Definition in Verbindung bringen und sobald Sie festgestellt haben, was ein Verbrechen ausmacht (wie Hochverrat), nachweisen, dass Ihr Gegner dieses Verbrechen begangen hat. Verstärken Sie Ihr gesamtes Argument dann durch eine allgemeine Beobachtung, die die Abscheulichkeit, Schändlichkeit oder Schuldhaftigkeit der Handlung hervorhebt und dabei Empörung weckt.