Si, iudices, id, quod epaminondas ait legis scriptorem sensisse, adscribat ad legem et addat hanc exceptionem: extra quam si quis rei publicae causa exercitum non tradiderit, patiemini?
von ida.862 am 03.11.2020
Wenn ihr Richter, das, was Epaminondas sagt, dass der Gesetzesschreiber beabsichtigt hat, dem Gesetz hinzufügen würdet und diese Ausnahme hinzufügt: außer wenn jemand aus Gründen des Gemeinwohls das Heer nicht übergeben hat, würdet ihr es dulden.
von aleyna.p am 06.12.2022
Würden Sie, Richter, es akzeptieren, wenn jemand dem Gesetz das hinzufügte, was Epaminondas als Absicht des Gesetzgebers behauptet, indem er diese Ausnahme einfügt: es sei denn, jemand hat das Kommando über das Heer zum Wohle des Staates beibehalten?