Deinde item quaerere ab iudicibus, si eius rei causa, propter quam se reus contra legem fecisse dicat, exceptionem ipse in lege adscribat, passurine sint; postea hoc, quod faciat, indignius et inpudentius esse, quam si adscribat; age porro, quid?
von evelin.825 am 15.12.2019
Sodann gleichermaßen von den Richtern zu erfragen, ob sie es gestatten würden, wenn er selbst für den Grund jener Sache, derentwegen der Angeklagte sagt, er habe gegen das Gesetz gehandelt, eine Ausnahme im Gesetz niederschreiben würde; hernach zu behaupten, dass das, was er tue, unwürdiger und schamloser sei, als wenn er es niederschreiben würde; nun denn, was?
von michelle8823 am 19.09.2020
Sodann die Richter zu fragen, ob sie es erlauben würden, wenn der Angeklagte, unter Anführung des Grundes, weshalb er behauptet gegen das Gesetz verstoßen zu haben, selbst eine Ausnahme in das Gesetz schreiben würde; und dann aufzuzeigen, dass sein Handeln noch unerhörter und schamloser ist, als wenn er tatsächlich eine solche Ausnahme niederschreiben würde - und darüber hinaus, was wäre denn dann...