Aristoteles autem, qui huic arti plurima adiumenta atque ornamenta subministravit, tribus in generibus rerum versari rhetoris officium putavit, demonstrativo, deliberativo, iudicial i· demonstrativum est, quod tribuitur in alicuius certae personae laudem aut vituperationem; deliberativum, quod positum in disceptatione civili habet in se sententiae dictionem; iudiciale, quod positum in iudicio habet in se accusationem et defensionem aut petitionem et recusationem.
von lenni.929 am 08.09.2018
Aristoteles, der der Kunst der Rhetorik viele wichtige Beiträge leistete, glaubte, dass die Rolle eines Redners in drei Kategorien fällt: zeremoniell, politisch und rechtlich. Zeremonielle Rede befasst sich mit dem Loben oder Kritisieren bestimmter Personen; politische Rede beinhaltet öffentliche Debatten und das Äußern von Meinungen; und gerichtliche Rede, die vor Gericht stattfindet, umfasst entweder Anklage und Verteidigung oder das Stellen und Ablehnen formeller Anträge.
von jolie829 am 13.03.2019
Aristoteles jedoch, der dieser Kunst sehr viele Hilfsmittel und Schmuck verlieh, glaubte, dass die Aufgabe des Redners sich in drei Arten von Angelegenheiten bewege: demonstrativ, beratend, gerichtlich. Das Demonstrative ist dasjenige, was der Lobpreisung oder Tadel einer bestimmten Person zugewiesen wird; das Beratende ist dasjenige, was in einer zivilen Diskussion angesiedelt ist und in sich selbst das Sprechen einer Meinung trägt; das Gerichtliche ist dasjenige, was in einem Gerichtsverfahren angesiedelt ist und in sich selbst Anklage und Verteidigung oder Bitte und Ablehnung enthält.