Ac fons quidem confirmationis, ut facultas tulit, apertus est nec minus dilucide, quam rei natura ferebat, demonstratus est; quemadmodum autem quaeque constitutio et pars constitutionis et omnis controversia, sive in ratione sive in scripto versabitur, tractari debeat et quae in quamque argumentationes conveniant, singillatim in secundo libro de uno quoque genere dicemus.
von mila.z am 11.12.2018
Wir haben nunmehr die Quelle der Bestätigung aufgedeckt und so deutlich wie möglich erklärt, soweit es unsere Fähigkeiten und die Natur des Gegenstands erlaubten. Im zweiten Buch werden wir sodann Schritt für Schritt erörtern, wie man jeden Argumentationstyp, jeden Argumentationsteil und jede Kontroverse behandeln soll, sei es bei der Argumentation oder im schriftlichen Text, und welche Argumente für jeden Fall angemessen sind.
von nico.h am 01.01.2020
Und in der Tat ist die Quelle der Bestätigung, soweit es die Möglichkeit erlaubte, eröffnet und nicht minder deutlich, als es die Natur der Sache mit sich brachte, dargelegt worden; auf welche Weise überdies jedes Prinzip und jeder Teil des Prinzips und jede Kontroverse, sei es in der Argumentation oder in der Schrift, behandelt werden soll und welche Argumente für jeden einzelnen Fall geeignet sind, werden wir im zweiten Buch für jede Gattung einzeln erörtern.